BPG-Veranstaltung zum Thema
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wer denkt schon gern an Unfall oder an das eigene Ableben. Und doch, wer für den Notfall vorsorgt, nimmt seinen engsten Vertrauten Last und Verantwortung ab. Musterverträge und Vordrucke zu diesem Thema stehen im Netz vielfältig zum Download zur Verfügung. Doch was ist richtig und sinnvoll für den Einzelnen. Welche Möglichkeiten der medizinischen Maßnahmen und rechtlichen Möglichkeiten bestehen und was ist dabei im Vorfeld zu bedenken?

Wenn der Patient seinen Willen nicht mehr äußern kann, sollten medizinische Maßnahmen und Entscheidungen schon vorher festgelegt sein und stets in seinem Sinne angewendet werden.

  • Ob und welche lebenserhaltenen Maßnahmen sollen ergriffen werden?
  • Wie kann der Betroffene schon vorsorglich seine Behandlungswünsche festlegen?
  • Wie erfährt das Krankenhaus vom Patientenwillen?
  • Welche Schritte sind durch den Angehörigen zu veranlassen?
  • Wie können Angehörige oder andere Vertrauenspersonen bevollmächtigt werden, für den Betroffenen in seinem Sinne zu entscheiden?
  • Soll möglicherweise nach dem Tod eine in Frage kommende Organ- oder Gewebespende ausgeschlossen werden?
  • Was passiert, wenn man keine Patientenverfügung getroffen hat?

Mit Hilfe der Patientenverfügung kann der Wille des Patienten schon vor Eintritt der konkreten Behandlungssituation verbindlich festgelegt werden.

Es ist wichtig zu wissen, was man in vorgenannter Situation tut; wichtig ist aber auch zu wissen, was passiert, wenn man nicht entsprechend vorsorgt!

Mit einer Vorsorgevollmacht wird die gerichtliche Anordnung einer amtlichen Betreuung vermieden.

Patienten sollten beachten, dass auch Ehe- oder Lebenspartner und Kinder nach gegenwärtiger Rechtslage nicht ohne eine Vollmacht für sie handeln bzw. Einblick in die Krankenakte nehmen können.
Liegt nämlich keine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht vor, wird durch das Betreuungsgericht ein professioneller Betreuer oder Vormund bestellt. Eigene Wertevorstellungen können dann nicht berücksichtigt werden und alle medizinischen Möglichkeiten werden ausgeschöpft. Es besteht keine Möglichkeit, in ärztliche Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern einzuwilligen oder diese zu untersagen.

Wir möchten mit dieser Veranstaltung das Thema intensiver und umfassender behandeln und Information und Aufklärung bieten. Die Fragestellungen werden anhand von Beispielen von medizinischen und juristischen Fachleuten erläutert und beantwortet.

Veranstaltungsagenda

Termine:

Die Veranstaltungen zu diesem Thema sind am 19.10.17
und 16.11.17 durchgeführt worden.

Uhrzeit/Beginn: 
Ort:

BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbh
Graf-Adolf-Platz 12, 40213 Düsseldorf (Aufzug, 3. Etage)

VORTRAG 1: 

Worauf es ankommt

Die Vorsorgevollmacht ist das Bindeglied zwischen selbst- bestimmtem Handeln und verantwortlicher Fremdbestimmung. Dieses gilt in noch viel stärkerem Maße für die Patienten-verfügung, da dieses Gestaltungsmittel zur Regelung der "letzten Dinge" die Umsetzung selbstbestimmten Willens in einer Lebensphase sicherstellen soll, in der dieser Wille vom Betroffenen selbst nicht mehr zum Ausdruck gebracht werden kann. Bei der Formulierung von Patientenverfügungen ist daher allergrößte Sorgfalt geboten; die bloß schematische Übernahme von vorformulierten Textbausteinen ist oft nicht ausreichend.

Dauer 1 Stunde

Referent:  Dipl.-Kfm. Hans-Georg Meyer (Handout des Vortrags und Vertragsmuster)

 

VORTRAG 2:

 

Möglichkeiten ärztlicher Maßnahmen in Anwendung und Auswirkung aus medizinisch, fachlicher Sicht

Es werden die wichtigsten Situationen im Klinikalltag, bei denen sich die Frage der Fortführung der Therapie, einer weiteren Behandlungsmaßnahme oder des Behandlungsabbruchs stellt. Künstliche Ernährung, künstliche Beatmung, Maßnahmen zur Schmerzlinderung, Koma und Wachkoma, Informationen über lebensverlängernde Medikamente und Geräte und eine evtl. Organspende beschrieben.

Dauer 1 Stunde

Referent: Dr. Stefan Meier, Facharzt für Anästhesiologie, Spezielle Intensivmedizin und Schmerztherapie, Notfallmedizin, Mitglied im Ethikkomitee der
Universitätsklinik Düsseldorf

 

Pause:

von 16.00 Uhr bis 16:15 Uhr

 

VORTRAG 3:

Juristische Bewertung von Vorsorgeverträgen und Patientenverfügung

Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Fallbeispiel aus den Bereichen Behandlungsfehler, Fürsorgepflicht, ärztliche Kunstfehler, Patientenrechte, Arzthaftung, Abfindung

Dauer 1 Stunde

Referentin: Fachanwältin Rechtsanwältin Sonja Hebben-Dietz LL.M. , Düsseldorf - Spezialisierung Medizinrecht für Patienten

Die Veranstaltungen sind durchgeführt

Weitere Veranstaltungen zu diesem Thema sind bisher nicht geplant.

Wenn Sie Interesse haben, sprechen Sie uns gern an!

telefonisch unter +49 211 17298-0
per Mail joerissen@bpg.de

Dipl.-Kfm. Hans-Georg Meyer
Hans-Georg Meyer

Dipl.-Kfm., Unternehmensberater

Dr. Stefan Meier
Dr. med. Stefan Meier

Facharzt für Anästhesiologie, Spezielle Intensivmedizin und Schmerztherapie, Notfallmedizin,
Mitglied im Ethikkomitee der Med. Fakultät der Universität Düsseldorf

Sonja Hebben-Dietz
Sonja Hebben-Dietz

Rechtsanwältin für Medizinrecht

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