Folgen des Verlusts der Gemeinnützigkeit

Verfolgt die Körperschaft andere als die steuerbegünstigten Zwecke oder werden diese über einen längeren Zeitpunkt nicht gefördert, kann die Körperschaft die Gemeinnützigkeit verlieren. Eine Mittelfehlverwendung, bzw. ein Verstoß gegen die Vermögensbindung kann ebenfalls den Status der Gemeinnützigkeit gefährden. Die Folge ist eine weit reichende Nachversteuerung, die bis zu 10 Jahre rückwirken kann. Für den Bereich der Vermögensverwaltung betrifft dies die zuvor steuerfreien Zins-, Miet-, und Pachteinnahmen, und der Bereich des Zweckbetriebes wird nachträglich mit Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet.

Gründe und Möglichkeiten einer Umstrukturierung

Das Umwandlungsgesetz bzw. das Umwandlungssteuergesetz eröffnen auch für gemeinnützige Körperschaften einen großen Handlungsspielraum für Umstrukturierungen. Organisatorische Gründe, haftungsrechtliche Aspekte, betriebswirtschaftliche Optimierungen wie zum Beispiel Kosteneinsparungen, Verbesserung der Marktposition oder Synergieeffekte machen es notwendig, neue Wege zu beschreiten. Auch steuerrechtliche Aspekte, insbesondere der mögliche Verlust der Gemeinnützigkeit, können Gründe darstellen, gemeinnützige Körperschaften umzustrukturieren. Die Möglichkeiten der Verschmelzung, der Spaltung, insbesondere der Ausgliederung oder des Rechtsformwechsel bedürfen einer genauen Abwägung der Vor- und Nachteile und der Prüfung der Rahmenbedingungen, der rechtlichen sowie der steuerrechtliehen Konsequenzen.

Horst Hartung

Geschäftsführer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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Götz Löding-Hasenkamp

Partner, Geschäftsführer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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